Verkehrsrecht

Nahezu jeder ist bereits mit dem ersten Schritt aus der Haustüre Verkehrsteilnehmer. Ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgängerspielt keine Rolle. Alle unterliegen dabei dem öffentlichen Verkehrsrecht und dem privaten Verkehrsrecht.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht gehören beispielsweise das Verkehrsverwaltungsrecht, das Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht. Beim privaten Verkehrsrecht geht es dagegen um Vertrags- und Haftungsrecht, welches zum Beispiel bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls zur Anwendung kommt.

Insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört zu unseren Spezialisierungen. Hier verfügen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in München über langjährige Erfahrung und eine umfassende Kompetenz. Wir übernehmen für Sie nicht nur die Korrespondenz und Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung, sondern können Ihnen aufgrund der Vielzahl unserer Kooperationen auch in Fragen rund um die Begutachtung und Reparatur mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir sind aber auch für Sie tätig, sollten sich Probleme beim Kauf von Kraftfahrzeugen auftun. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte in München für Verkehrsrecht und wir werden die für Sie individuell und wirtschaftlich bestmögliche Strategie entwickeln.