Durch unsere Erfahrung und Kompetenzen stehen wir im allgemeinen Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, u.a.), Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite und verteidigen Ihre Rechte als Beschuldigte/r. Im deutschen Strafrecht gibt es für den Laien viele Unabwägbarkeiten, sodass es für Sie stets die richtige und sinnvollste Entscheidung ist, sich einen erfahrenen Strafverteidiger als Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Unser Augenmerk liegt dabei auf einem vertrauensvollen und diskreten Umgang mit den Ihnen zur Last gelegten Vorwürfen mit der Zielsetzung, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich umgehend bei uns melden, damit wir gleich zu Beginn des Verfahrens eine kompetente und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln können.
Rufen Sie uns also schnellstens an, sobald Sie beispielsweise eine Vorladung zur Vernehmung der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, Sie oder einer Ihrer Angehörigen festgenommen wurde oder die Polizei vor Ihrer Tür steht und eine Hausdurchsuchung vornehmen möchte. Sodann werden wir die nötigen Schritte (Akteneinsicht, Haftprüfung, u.a.) in die Wege leiten, um Sie optimal zu verteidigen.
Hier sei schon mal darauf hingewiesen, dass Sie keinerlei Aussagen treffen oder Dokumente unterzeichnen sollten, ohne dies vorab mit einem unserer Rechtsanwälte besprochen zu haben. Auch das Leisten von Widerstand wird Ihnen später zu Lasten gelegt, sodass Sie auch dies tunlichst vermeiden sollten.
Daneben sind wir auch als Opferanwälte für Sie tätig. Um Ihnen eine erfolgreiche Verarbeitung der Geschehnisse zu ermöglichen, treten wir für Ihren Opferschutz (Mitwirkung an der Strafverfolgung des Täters, Nebenklage, u.a.) ein. Durch uns können Sie somit aktiv am Prozess mitwirken und Ihre Interessen vertreten lassen. Erfahrungsgemäß ist dies der beste Weg, um die erlittenen Taten positiv zu bewältigen.
Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte in München für Strafrecht, damit wir Ihnen schnellstmöglich zur Seite stehen und die ersten notwendigen Schritte einleiten können.
Die Forderung nach Schadensersatz kann auf einer Vielzahl von Gründen beruhen, seien es Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, aus einem Behandlungsfehler (Arztheftung), aus vorsätzlichen Schadenshandlungen oder aber aus Vertrag.
Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche Vertretung und helfen Ihnen, die Schadensursache nachzuweisen, die Anspruchshöhe zu definieren und setzen eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene anwaltliche Zahlungsaufforderung auf. Wir übernehmen hierbei die vollständige Korrespondenz mit der Gegenseite und arbeiten zielorientiert an der Durchsetzung der Ansprüche.
Sollte aus den unterschiedlichsten Gründen eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder für Sie nachteilig sein, sind wir selbstverständlich auch in der gerichtlichen Vertretung für Sie da und setzen Ihre Ansprüche kompetent und zuverlässig durch. Hierbei setzen wir die individuelle Klageschrift für Sie auf und vertreten Sie im Gerichtstermin, um die Ihnen zustehenden Ansprüche einzufordern.
Selbstverständlich sind wir Ihnen nicht nur bei der Durchsetzung, sondern auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen behilflich.
Kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwälte in München für Schadensersatzrecht. Wir werden Ihre bzw. die gegnerischen Ansprüche prüfen und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.