Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patienten, insbesondere das Arzthaftungsrecht, sowie von Ärzten untereinander. Ferner behandelt das Medizinrecht auch die Rechtsverhältnisse mit Kostenträgern (z.B. Krankenkassen).

Eine Vielzahl von Operationen oder anderen Behandlungsmethoden sind mit erhöhten Risiken verbunden und natürlich unterlaufen Ärzten hierbei auch Fehler. Sollten Sie Opfer von solchen Behandlungs- und Kunstfehlern geworden sein, sind wir gerne für Sie da.

Wir beraten und vertreten Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Ärzte, Versicherungen oder Krankenhäuser.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen nicht nur mit Ihrer rechtlichen Kompetenz zur Seite, sondern sind sich auch bewusst, dass Opfer von Behandlungs- und Kunstfehlern oftmals emotional geschädigt sind. Insofern bieten wir Ihnen stets einen vertrauensvollen und ehrlichen Umgang, um Ihnen die Angelegenheit bestmöglich zu erleichtern.