Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also Bürgern, bzw. zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Es umfasst neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch mehrere andere Gesetzbücher und tangiert mit diversenspezielleren Rechtsgebieten und ist insofern schwer zu durchdringen. Gerade deshalb ist in privatrechtlichen Angelegenheiten ein kompetenter Anwalt stets von immensen Vorteil.

Ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstleistungsvertrag oder Internetgeschäfte sowie Fernabsatzverträge: Wir unterstützen Sie umfassend und kompetent und vertreten Sie gegenüber der Gegenseite. Fragen des Verbraucherschutzes spielen häufig eine Rolle, wenn es um Reiserecht, Transportrecht, Energieversorgungsrecht, Versicherungsrecht oder Kapitalanlagerecht geht.

Das allgemeine Zivilrecht umfasst aber auch die Überprüfung und Durchsetzung von Vertragsinhalten sowie die Erstellung von Entwürfen. Fragen zu Verjährung von Ansprüchen, die Zulässigkeit von AGB und die Prüfung und Geltendmachung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen. Ein wichtiger Punkt ist auch das Schadensersatzrecht.

Sollte eine außergerichtliche Einigung aus den verschiedensten Gründen nicht erreichbar oder nachteilig für Sie sein, so werden wir Sie auch gerichtlich mit Erfahrung und Durchsetzungsvermögen vertreten.

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