Aktuelles

← Zurück zur Übersicht
Aktuelle Entscheidung des BGH zum Widerruf von Darlehensverträgen zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufes
18. Mai. 2023

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH, Urteil vom 25. Oktober 2022 - XI ZR 44/22 ist für die Berechnung des Wertersatzanspruchs nach § 357 Abs. 7 BGB in der bis zum 27. Mai 2022 geltenden Fassung (nunmehr: § 357a Abs. 1 BGB) bei Übergabe des Fahrzeugs an den Verbraucher der Händlerverkaufspreis einschließlich Händlermarge und Umsatzsteuer und bei Rückgewähr des Fahrzeugs an den Darlehensgeber oder den Händler der Händlereinkaufspreis maßgeblich.